VW Diesel Vergleich annehmen?

In diesen Tagen erhalten die Beteiligten am Musterfestellungsverfahren ein Schreiben der VW AG zum Abschluss eines Vergleichs. Viele VW Kunden haben es bis hierher ohne anwaltliche Hilfe geschafft. Nun stellt sich die Frage, ob der Vergleich angenommen werden soll.

Wir beraten Sie gerne. Wird der Vergleich angenommen, übernimmt VW die Anwaltsvergütung für die Erstberatung. Ihnen entstehen durch unsere Beratung dann keine Kosten. Auch Ihre Rechtsschutz Versicherung übernimmt die Beratungskosten.

Übersenden Sie uns einfach das Schreiben der VW AG und vereinbaren Sie einen Termin.

Wir verfügen über solide Erfahrung im Umgang mit dem sogenannten Abgasskandal. Seit der ersten Klagewelle im Jahr 2016 vertreten wir geschädigte VW Kunden. Deshalb kennen wir die rechtliche Problematik und die Risiken der Handlungsoptionen. Wir klären mit Ihnen, ob unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation der angebotene Vergleich sinnvoll ist.

Die Situation im Detail:

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG (Volkswagen) haben sich darüber verständigt, dass sie die Musterfeststellungsklagen der Verbraucher mit einem Vergleich beenden wollen. 

Volkswagen bietet Ihnen, als betroffenen Kunden, auf Basis eines Vergleichs eine Zahlung an, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

1. Sie haben ein von der Dieselthematik betroffenes Fahrzeug der Marken Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda mit EA189 Motor erworben. 
2. Sie haben sich ins Klageregister zur Musterfeststellungsklage angemeldet und sich hierzu nicht wieder abgemeldet. 
3. Sie hatten beim Erwerb Ihres Fahrzeugs Ihren Wohnsitz in Deutschland. 
4. Sie haben Ihr Fahrzeug vor dem 01. Januar 2016 erworben. 
5. Sie haben Ihre Ansprüche gegen Volkswagen nicht an Dritte abgetretenen. 
6. Sie haben noch kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder einen anderweitigen Vergleich über den behaupteten Anspruch abgeschlossen. 

Volkswagen bietet Ihnen je nach Typ und Modell Ihres Fahrzeugs eine Zahlung zwischen 1.350,00 € und 6.257,00 € an. 

Wenn Sie sich Fragen, ob Sie Ihr konkretes Vergleichsangebot annehmen sollen, können Sie uns gern für ein Erstberatungsgespräch kontaktieren. 
Die Volkswagen AG erstattet sogar bei Abschluss eines wirksamen Vergleichs die Aufwendungen und Ausgaben für Rechtsberatungskosten bis zu einer Höhe von 190 € (zzgl. MwSt.), wenn Sie bis zum 20. April 2020 einen Anwalt beauftragen und die Rechnung vorlegen.

Durch unsere zahlreichen gerichtlichen als auch außergerichtlichen Verfahren im Bereich des Dieselabgasskandals kommen Ihnen unsere Erfahrungen zu Gute. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung! 
Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Beratung.