Bisher konnte der VW Konzern, mit seinen Marken VW, AUDI, SKODA und SEAT rechtssichernde Urteile von Oberlandesgerichten verhindern. Die konzernweite Strategie ist bekannt: In der Berufungsinstanz Oberlandesgericht werden Vergleiche geschlossen, über die vereinbarungsgemäß Stillschweigen herrscht.
Nun hat der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung vom 09. Oktober 2018 mitgeteilt, dass am 09.01.2019 der erste Fall im sogenannten Dieselskandal vom VIII. Zivilsenat verhandelt werden soll.
Ob am 09.01.2019 ein Urteil gesprochen wird, ist fraglich. Selbst wenn, für die unschlüssigen unter den Kunden des VW Konzern käme die Entscheidung ohnehin zu spät. Die deliktischen Ansprüche der Dieselkäufer verjähren am 31.12.2018.
Durch das erwartete Urteil wird die Rechtslage außerdem nur teilweise geklärt werden, denn der Pressemitteilung des BGH ist zu entnehmen:
„Wegen dieser – häufig als „Abschaltvorrichtung“ bezeichneten – Software, deren Verwendung (unter anderem) bei der Motorenreihe VW EA 189 öffentlich erst im Rahmen des sog. Abgasskandals bekannt geworden war, erklärte der Kläger gegenüber der Beklagten Anfang des Jahres 2016 die Minderung des von ihm gezahlten Kaufpreises in Höhe von 5.500 Euro und verlangte von dieser vergeblich Rückzahlung dieses Betrags (§ 437 Nr. 2, § 441 BGB).“
Der BGH wird sich also nur mit vertraglichen, nicht aber mit deliktischen Ansprüchen, z.B. wegen sittenwidriger Schädigung befassen. Nach den von den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Stuttgart und München eingeleiteten Ermittlungsverfahren und dem vom Strafsenat des Oberlandesgerichts München bestätigten Haftbefehl gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG wird die deliktische Haftung aber wohl im Vordergrund stehen. Wir haben unsere Klagen gegen die Marken des VW Konzern an dieser zugespitzten Sachlage aus den Strafverfahren ausgerichtet.
Als Fazit bleibt aktuell: Sichern Sie Ihre Ansprüche durch Klageerhebung bis zum Ende des Jahres. Eine endgültige juristische Klärung der Rechtslage wir noch Monate, eher Jahre dauern. Bis dahin wird der VW Konzern in der Berufung i. d. R. weiterhin nachgeben, um eine umfassende Klärung der Rechtslage zu verhindern.