Das Zeitfenster für die Verfolgung von Ansprüchen aus dem Dieselskandal schließt sich

Eigentümer von KFZ mit Dieselmotoren des VW Konzern (u.a. VW, Audi und Skoda) sollten sich zeitnah überlegen, ob Sie Ansprüche durchsetzen. Ihre Rechte könnten zum Jahresende verjähren. Betroffen sind Motoren mit der Kennung EA 189. Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, gibt es für die Eigentümer kein finanzielles Risiko. Mittlerweile liegen eine Vielzahl von Urteilen zugunsten der Autokäufer vor. Auch das für uns zuständige Landgericht Arnsberg hat am 14.06.2017 Schadenersatzansprüche bestätigt. In den Urteilsgründen ist u. a. ausgeführt:

Der Beklagten zu 2) ist durch das Inverkehrbringen der manipulierten Fahrzeuge ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten anzulasten. Denn die Beklagte zu 2) hat in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand gesetzliche Umweltschutzvorschriften ausgehebelt und zugleich ihre Kunden manipulierend beeinflusst. Sie hat dabei nicht einfach nur gesetzliche Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt (vgl. LG Offenburg, Urt. v. 12.05.2017 – 6 O 119/16; so auch LG Hildesheim Urt. v. 17.01.2017 – 3 O 139/16; LG Kleve Urt. v. 31.03.2017 – 3 O 252/16).

Danach können die Ansprüche parallel gegen VW und den Händler durchgesetzt werden. Im Moment scheint die VW AG ihre Strategie verändert zu haben und schließt Vergleiche, um Urteile von Oberlandesgerichten gegen sich zu vermeiden. Ich gehe davon aus, dass VW unter dem Eindruck der sich festigenden Rechtslage zukünftig die rechtzeitig angemeldeten Ansprüche auch ohne Klageverfahren regulieren wird.

Zuvor sollte die Deckungszusage der Rechtsschutz eingeholt werden. Damit dies noch rechtzeitig geschieht, sollten Sie die Korrespondenz uns überlassen. Um den Fall abzuwickeln benötigen wir folgende Dokumente: Kopie des Kaufvertrag des PKW, Kopie der Zulassungsbescheinigung und die Vertragsnummer der Rechtsschutzversicherung.