Sie glauben, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts unglaublich teuer ist?
Sie haben einen Schriftsatz von einem Rechtsanwalt der Gegenseite oder einen Bescheid von einer Verwaltung erhalten und denken, dass man ihren Forderungen oder ihren Maßnahmen wehrlos ausgeliefert ist?
Dies sind weitverbreitete Vorurteile, die keineswegs zutreffen!
Jeder hat ein Recht auf Überprüfung seiner Rechte.
Wenn wir Ihren Sachverhalt kennen und uns einen Überblick machen konnten, können wir Sie über die möglichen Kosten aufklären. Sie müssen deshalb keineswegs Angst vor unkontrollierbaren Kosten haben! Sie müssen wissen, dass sich die Höhe der anwaltlichen Vergütung entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergibt. Die Höhe der Vergütung errechnet sich danach, was Sie konkret von uns verlangen. Wucherpreise sind somit ausgeschlossen.
Kontaktieren Sie uns!
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Tel.: 02921 – 4000