Differenzen zwischen den Parteien gehören im Arbeitsleben zu den täglichen Problemen. Rechtsanwalt Klespe vertritt seit vielen Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Die Erfahrung durch anwaltliche Tätigkeit auf beiden Seiten hat für die Mandanten von Rechtsanwalt Klespe einen erheblichen strategischen Vorteil. Er kann sich ohne Mühe in die Position der Gegenseite versetzen und so tragfähige Lösungen erarbeiten.
Die frühzeitige Einbindung in den Fall ist wegen der im Arbeitsrecht geltenden kurzen Fristen von großem Vorteil. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben ein Interesse an der schnellen Erledigung des Falles. Ist ein Termin vor dem Arbeitsgericht unvermeidbar, so gelingt Rechtsanwalt Klespe in der Regel die Erledigung im ersten Termin, der sogenannten Güteverhandlung.