Rechtsanwalt Klespe ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen, also mehr als 25 Jahre selbständig als Rechtsanwalt tätig. Er ist verheiratet und hat 2 Kinder. Durch seine langjährige Berufserfahrung ist eine fachliche und übergreifende Beratung in wichtigen Fachgebieten gesichert.
Rechtsanwalt Klespe engagiert sich neben seinem Beruf als Rechtsanwalt in der Ausbildung im Fach Rechtskunde. Außerdem ist er Mitglied im Kreistag des Kreis Soest und des Regionalrates der Bezirksregierung Arnsberg. Die langjährige Erfahrung im Umgang mit Gerichten, Behörden und Versicherungen ist Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit im ausschließlichen Interesse des Mandanten, also zu Ihrem Vorteil.
Seit über 25 Jahren arbeitet RA Klespe erfolgreich für seine Mandanten vor Gericht, aber auch außergerichtlich. Sie profitieren von seiner in allen Gerichtsinstanzen erfahrenen, strategisch ausgerichteten, selbstbewussten und rechtlich fundierten Prozessführung. Rechtsanwalt Klespe ist in Ihrem Interesse auf die völlig unabhängige Tätigkeit als Rechtsanwalt konzentriert und nicht durch notarielle Tätigkeiten von der erfolgreichen Prozessführung abgelenkt.
Zur Aufrechterhaltung seiner Unabhängigkeit übernimmt er in der Regel nur von seinen Mandanten, nicht aber von Gerichten oder Versicherungen Dauermandate. Deshalb können Sie sicher sein, dass unter Nutzung der gesetzlichen Spielräume ausschließlich in Ihrem Interesse gehandelt wird und die Entscheidungsfindung der Gerichte kreativ und kritisch begleitet wird.
Die anwaltliche Tätigkeit und Beratung wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse bis ins Detail abgestimmt. Mit RA Klespe gehen Sie optimal vorbereitet in die Gerichtsverhandlung. Es begleitet Sie der Rechtsanwalt, der den Fall vorher bearbeitet hat und den Fall in allen Einzelheiten kennt.
Selbstverständlich ist auch das Kostenrisiko im Blick. Von rechtlichen Schritten wird im konkreten Fall abgeraten, wenn das Kosten/Nutzenverhältnis nicht angemessen erscheint.
Rechtsanwalt Klespe begleitet Sie vertrauensvoll und erfolgreich durch die Instanzen. Beispielhaft sei auf seine erfolgreiche Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht verwiesen. Den Text finden Sie auf unserer Homepage unter “Rechtsprechung“.
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